Bilanz 2020
Aktiven

Bezeichnung Bilanz 2020 Bilanz 2019
Total Aktiven 1’867’421 1’916’115

Finanzvermögen

Kurzfristige Mittel und Geldanlagen 932’080 784’587
Flüssige Mittel 932’080 784’587
Kurzfristige Geldanlagen

Forderungen

211’459 209’090
Forderungen 211’459  209’090

Aktive Rechnungsabgrenzung

3’651 16’693
Aktive Rechnungsabgrenzung 3’651 16’693

Finanzanlagen

708’331 905’746
Wertschriften 598’331 790’746
Hypothekardarlehen 110’000 115’000
Verwaltungsvermögen 11’900
Software 11’900

Passiven

Bezeichnung Bilanz 2020 Bilanz 2019
Total Fremdkapital 832’125 991’454

Kurzfristiges Fremdkapital

Laufende Verbindlichkeiten

121’610 126’260
Verschiedene Verbindlichkeiten 84’962 75’919
Verpflichtung Kollekten Landeskirche 22’681 37’266
Verpflichtung KiK-Sommerlager 13’968 13’075

Passive Rechnungsabgrenzung

117’879 172’325
Passive Rechnungsabgrenzung 15’879  20’398
Abgrenzung Diakonieprojekt 76’426 119’631
Abgrenzung Kirchentag 25’575 32’297

Verbindlichkeiten Fonds und Spezialfinanzierungen

592’636 692’868
Zentralfonds – Finanzausgleich 260’814 261’415
Projektfonds 325’771 367’894
Legat Hugo Nef 6’051 6’051
Fonds Hilfsverein 57’508
Total Eigenkapital 1’035’296 924’662
Total Passiven 1’867’421
1’916’115

Eigenkapital

Verbindlichkeiten Fonds

291’223 325’216
Fonds berufliche Vorsorge 207’696 221’813
Fonds Erwachsenenbildung 60’000 60’000
Bibelfonds 23’527 23’527
Gesangbuchfonds 2’182
Fonds Aus- und Weiterbildung 17’694

Bilanzüberschuss/Bilanzfehlbetrag

744’073 599’446
Bilanzüberschuss 599’446 523’982
Jahresgewinn 144’627 75’464

Jahresrechnung 2020
Aufwand

Bezeichnung Rechnung 2020 Budget 2020
Rechnung 2019
Total Aufwand 2’113’363 2’231’500 2’077’818

Personalaufwand

959’912 960’800 860’554
Behörden und Kommissionen 204’577 220’000 226’983
Löhne Mitarbeitende 559’400 550’500 463’487
Bild- und Texthonorare 36’615 26’000 27’804
Sozial- und Personenversicherungen 153’248 153’800 136’420
Übriger Personalaufwand 6’072 10’500 5’861

Sach- und Betriebsaufwand

596’699 381’100 390’940
Büromaterial, Drucksachen, Fachliteratur 8’689 19’000 12’093
Anschaffung Mobiliar 12’738 5’000 8’088
Dienstleistungsbezüge 128’388 173’200 160’268
Herstellkosten Kirchenzeitung 71’808 73’000 92’753
Unterhalt Mobilien 14’050 15’000 14’127
Raummieten, Infrastrukturentschädigungen 36’139 41’900 45’086
Gerätemieten 8’245 10’000 9’531
Spesenentschädigungen 11’185 36’500 42’222
Betriebs- und Verbrauchsmaterial 1’337 2’000 3’134
Verschiedener Betriebsaufwand 4’120 5’500 3’637

Abschreibungen

2’101
Abschreibungen Verwaltungsvermögen 2’101

Finanzaufwand

7’532 2’000 1’505
Bankspesen, Buchverluste 7’532 2’000 1’505

Transferaufwand

820’207 862’600 796’543
Finanzausgleich 494’684 500’000 509’426
Gesamtschweizerische Beiträge 168’634 193’500 185’612
Beiträge HEKS, Mission21 50’892 43’000 42’819
Regionale Beiträge und Mitgliederbeiträge 55’457 58’100 31’920
Projektbeiträge Kirchgemeinden 22’123 20’000
Fort- und Weiterbildungsbeiträge 28’417 48’000 26’766

Durchlaufende Beiträge

26’912 25’000 27’276
Aufwände Seelsorge BZH Heiden 26’912 25’000 27’276

Interne Dienstleistungsverrechnungen

1’000
Interne Dienstleistungsverrechnung 1’000

Ertrag

Bezeichnung Rechnung 2020 Budget 2020
Rechnung 2019
Total Ertrag 2’257’989 2’222’900 2’153’282
 
Einnahmenüberschuss 144’627 -8’600 75’464

Steuerertrag

1’327’073 1’350’000 1’310’519
Landeskirchensteuer 1’327’073 1’350’000 1’310’519

Entgelte

203’997 172’200 193’700
Dienstleistungsertrag 203’407 171’200 192’900
Teilnehmer- und Kursbeiträge 590 1’000 800

Finanzertrag

7’869 5’000 29’916
Zinsertrag, Buchgewinne 7’869 5’000 29’916

Entnahmen aus Fonds

76’717 70’700 61’795
Entnahmen aus Fonds Fremdkapital 42’724 70’700 27’529
Entnahmen aus Fonds Eigenkapital 33’993 34’266

Transferertrag

596’981 600’000 528’776
Finanzausgleich 494’083 500’000 490’490
HEKS-Beiträge Kichgemeinden/Kollekten 42’093 40’000 37’186
Sponsoring und Spenden60’805 60’805 60’000 1’100

Durchlaufende Beiträge

26’912 25’000 27’276
Verrechnung Seelsorge BZH Heiden 26’912 25’000 27’276

Ausserordentlicher Ertrag

18’441 300
Ausserordentlicher Ertrag 18’441 300

Interne Dienstleistungsverrechnungen

1’000
Interne Dienstleistungsverrechnung 1’000

Kommentar zur Jahresrechnung 2020

Die Jahresrechnung 2020 schliesst mit einem Einnahmenüberschuss von TCHF 145 rund TCHF 153 besser ab als budgetiert. Dieses Ergebnis wurde von verschiedenen ausserordentlichen Faktoren beeinflusst, auf die im nachstehenden Kommentar eingegangen wird. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass den Mindereinnahmen von TCHF 23 bei den Landeskirchensteuern verschiedene teilweise grössere Kosteneinsparungen gegenüberstehen. Rund TCHF 7 tiefer als geplant sind die Kosten für die Verfassungsrevision ausgefallen. Eine wesentliche Ursache für die Kosteneinsparungen ist die Corona-Pandemie. Wo nichts Anderes vermerkt ist, werden im Kommentar die Zahlen der Jahresrechnung 2020 mit dem Budget 2020 verglichen.

 

Erfolgsrechnung

Personalaufwand: Die tieferen Behördenentschädigungen sind auf weniger Kommissionsitzungen und die nur einmal tagende Synode zurückzuführen. Im Budget waren zudem Sitzungsgelder für die vorberatenden Kommission «Verfassungsrevision» berücksichtigt. Der juristische Berater des Kirchenrats für die Verfassungsrevision ist nicht selbständig erwerbend; somit muss sein Honorar als Lohn abgerechnet werden. Im Gegenzug entsteht eine entsprechende Einsparung bei den Dienstleistungsbezügen. Die effektiven Personalkosten für das BZH sind in der Position durchlaufende Beiträge ausgewiesen. Mehraufwände entstand durch eine Budgetüberschreitung bei den Honoraren der Kirchenzeitung. Wegen kleinerer Reisetätigkeit, weniger auswärtiger Verpflegung und tiefen Weiterbildungskosten ist der übrige Personalaufwand tiefer als geplant ausgefallen.

 

Sach- und Betriebsaufwand: Die gegenüber dem Budget tieferen Dienstleistungsbezüge und Beratungskosten sind auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Einerseits konnte der Kirchenrat keine Retraite durchführen, andrerseits wurden verschiedene Anlässe nicht wie geplant durchgeführt. Im Anhang 1 sind weitere Details zu den Dienstleistungsbezügen aufgelistet. Im Sitzungszimmer des Kirchenrats wurde wie geplant ein helle, zeitgemässe LED-Beleuchtung installiert. Ausserplanmässig musste auf der Geschäftsstelle ein Schreibtisch ersetzt werden. Für die wesentlich tiefer ausgefallenen Spesenentschädigungen können viele Gründe aufgezählt werden: Onlinesitzungen ergeben weniger Reisespesen und Kosten für auswärtige Verpflegung, keine Mittagessen an den Synoden, das Jahresessen für die Mitarbeitenden musste ausfallen, die Retraite des Kirchenrats wurde um ein Jahr verschoben, das Kaminfeuergespräch und andere Einladungen fielen aus, die Liste könnte noch weiter verlängert werden.

 

Abschreibungen: Um die Jahresrechnung des Magnet zu entlasten, hat der Kirchenrat beschlossen das Agendatool, in welches rund TCHF 15 investiert wurden, zu aktivieren und mit jährlich 15% vom Anschaffungswert abzuschreiben. Dies ergibt für den Magnet die ausgewiesene jährliche Belastung von TCHF 2.

 

Transferaufwand: So stark wie die Beiträge ans Konkordat im Jahr 2019 angestiegen sind, wurden sie im 2020 wieder reduziert. Nichts destotrotz können in künftigen Jahren durchaus wieder höhere Beiträge anfallen. Als Soforthilfe in der Corona-Pandemie hat der Kirchenrat im Rahmen seiner Kompetenz ausserhalb des Budgets TCHF 5 ans HEKS überwiesen.

 

Die Kosten für Fort- und Weiterbildung liegen rund TCHF 20 unter dem Plan. Dies vor Allem auf Grund von verschobenen oder nur teilweise bezogenen Studienurlauben. Diese Kosten fallen im Jahr 2021 oder 2022 an und werden in die jeweiligen Budgets aufgenommen.

 

Steuerertrag: Bei einigen Kirchgemeinden sind die Steuererträge 2019 tiefer ausgefallen als erwartet. Somit sind die Einnahmen aus der Landeskirchensteuer 2020 entsprechend TCHF 23 tiefer als geplant, jedoch TCHF 17 über dem Vorjahrswert. Die Steuererträge können somit immer noch als stabil bezeichnet werden.

 

Dienstleistungserträge: Die Details zu dieser Ertragsposition können dem Anhang 2 entnommen werden. Die Mehrerträge gegenüber dem Budget von TCHF 32 sind auf die nicht budgetiere externe Verwaltung der Kirchgemeinde Waldstatt zurückzuführen. Die Gegenposition zu diesem Ertrag ist im Dienstleistungsaufwand verbucht.

 

Fondsentnahmen: Die Fondsentnahme und die Sponsoringerträge für die Projektstelle Diakonie wurden erstmals verbucht, es sind Kosten von TCHF 81 angefallen. Dem Projektfonds wurden für das Projekt der Kirchgemeinden im Vorderland TCHF 1 und für den Kirchenpark Hinterland TCHF 21 entnommen. Für die Teilfinanzierung der Fort- und Weiterbildungskosten wurden dem Fonds Aus- und Weiterbildung die letzten TCHF 18 entnommen.

 

Ausserordentlicher Ertrag: Mit dem Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden Appenzell Ausserrhoden konnte die Schlussabrechnung für die BEFL erstellt werden. In den Vorjahren wurde jeweils vorsichtig abgegrenzt; somit entstand ein ausserordentlicher Ertrag.

 

 

Bilanz

Flüssige Mittel und Wertschriften: Im Berichtsjahr konnte endlich die auf einer luxemburgischen Bank deponierten Fonds verkauft werden. Dieser Betrag erhöhte den Bestand an flüssigen Mitteln.

 

Forderungen: Diese bestehen aus den Ende Jahr ausgestellten Rechnungen für verschiedene Leistungen der Landeskirche. Mittlerweile sind diese Beträge zum grössten Teil bezahlt.

 

Passive Rechnungsabgrenzung: Die für das Diakonieprojekt eingegangen Beiträge betragen noch TCHF 76 und sind als passive Rechnungsabgrenzung verbucht. Auf dem Konto Abgrenzung Kirchentag sind die Beträge von TCHF 26 aus der Rückstellung Kirchentag, dem aufgelösten Bankkonto Verpflichtung Kirchentag und den eingegangenen Sponsoringbeiträgen für den Kirchentag 2020 zusammengefasst. Belastet wurden diesem Konto erste Aufwendungen für den verschobenen Kirchentag 2020.

 

Das im Vergleich zum Vorjahr TCHF 159 kleinere Fremdkapital ist zurückzuführen auf die Verwendung von in früheren Jahren eingegangenen Mitteln für das Diakonieprojekt (THCF 44), ersten Ausgaben für den geplanten Kirchentag (TCHF 7), Ausgaben zu Lasten des Projektfonds für den Kirchenpark Hinterland und das Diakonieprojekt (TCHF 42) und der Auszahlung des Fonds Hilfsverein (TCHF 58).

 

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